Begleitung und Beratung in Übergängen – wenn Bekanntes vergeht und Neues noch keinen Namen hat

Assistierter Suizid in Österreich Begleitung, Haltung und Gesprächsraum

Auf dieser Seite findest du sachliche Informationen zur aktuellen Rechtslage zum assistierten Suizid in Österreich, eine Einordnung der menschlichen und ethischen Dimension sowie die Möglichkeit dich zu informieren. 

Assistierter Suizid in Österreich - Rechtliche Situation:

Seit dem 1. Jänner 2022 ist in Österreich das Sterbeverfügungsgesetz in Kraft.
Dieses Gesetz regelt unter klar definierten Voraussetzungen die Möglichkeit, eine Sterbeverfügung zu errichten und damit rechtlich zulässige Beihilfe zum assistierten Suizid in Anspruch zu nehmen.

Eine Sterbeverfügung kann nur errichtet werden, wenn alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind:

  • du bist volljährig und entscheidungsfähig,
  • du hast deinen gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich oder bist österreichische:r Staatsbürger:in,
  • es liegt eine unheilbare, zum Tod führende oder schwer dauerhafte Erkrankung vor, die dein Leben nachhaltig beeinträchtigt, du wirst umfassend ärztlich aufgeklärt, und die Sterbeverfügung wird persönlich und schriftlich errichtet.

Das Gesetz sieht mehrstufige Schutzmechanismen, verpflichtende Aufklärungsgespräche und Fristen vor, um sicherzustellen, dass Entscheidungen frei, informiert und ohne äußeren Druck getroffen werden.

Der Ablauf einer Sterbeverfügung – in groben Zügen
Die Errichtung einer Sterbeverfügung ist ein klar geregelter, mehrstufiger Prozess:

  • Es sind zwei ärztliche Aufklärungsgespräche erforderlich.
  • Eine der beiden Ärzt:innen muss über eine palliativmedizinische Qualifikation oder entsprechende Erfahrung verfügen.
  • In diesen Gesprächen wird über den Gesundheitszustand, mögliche Behandlungs- und Begleitoptionen sowie über palliative Versorgung aufgeklärt.
  • Nach der ärztlichen Aufklärung ist eine gesetzlich festgelegte Wartefrist einzuhalten. Diese beträgt in der Regel 12 Wochen, kann bei bestimmten Krankheitsverläufen verkürzt sein.
  • Die Sterbeverfügung selbst wird anschließend bei einer Notarin, einem Notar oder einer Patientenvertretung errichtet.
  • Das dafür vorgesehene Präparat darf ausschließlich von der betroffenen Person selbst in einer Apotheke abgeholt werden.
  • Die Einnahme erfolgt eigenständig. Eine andere Person darf das Medikament nicht verabreichen.

Diese gesetzlichen Vorgaben sollen sicherstellen, dass die Entscheidung selbstbestimmt bleibt und keine Fremdbestimmung oder Einflussnahme erfolgt.

Abgrenzung: Assistierter Suizid ist keine aktive Sterbehilfe
Die aktive Sterbehilfe, also eine Handlung durch eine andere Person mit dem Ziel, den Tod herbeizuführen, ist in Österreich weiterhin verboten. Der assistierte Suizid ist rechtlich eng geregelt und bedeutet, dass eine Person unter den gesetzlichen Voraussetzungen selbstbestimmt handelt – nicht, dass jemand anderes den Tod herbeiführt. 

Menschliche und ethische Dimension
Ein Wunsch nach assistiertem Suizid entsteht selten isoliert.
Oft ist er Ausdruck von Angst, Erschöpfung, Kontrollverlust oder dem Bedürfnis nach Würde und Selbstbestimmung.
Hospiz- und Palliativarbeit in Österreich betont die Bedeutung von Beziehung, Gespräch und Begleitung. Nicht jede Frage braucht sofort eine Entscheidung – oft braucht sie zuerst Raum.

Meine Haltung als Sterbebegleiterin & psychologische Beraterin (LSB)
Als Sterbebegleiterin und psychologische Beraterin (LSB) begleite ich Menschen in Abschieden, Übergängen und existenziellen Lebensphasen. Ich wirke nicht an der Errichtung oder Umsetzung einer Sterbeverfügung mit und treffe keine medizinischen oder rechtlichen Entscheidungen. Was ich anbiete, ist ein geschützter Gesprächsraum, in dem alles ausgesprochen werden darf:
Gedanken, Zweifel, Ängste, Wünsche und auch Ambivalenzen. Meine Begleitung ist offen, präsent und respektvoll – ohne Druck, ohne Bewertung, ohne vorgegebene Richtung.

Begleitung bei Fragen, Unsicherheit und innerem Konflikt

Du kannst dich melden, wenn:

  • ein Sterbeprozess bevorsteht,
  • ein Wunsch nach Selbstbestimmung am Lebensende im Raum steht,
  • du als Angehörige:r betroffen bist und eine nahestehende Person einen assistierter Suizid in Anspruch erwägt und/oder Unsicherheit, Angst oder innere Konflikte auftauchen.

Fragen rund um assistierten Suizid, Sterbebegleitung und Selbstbestimmung am Lebensende sind zutiefst persönlich.
Wenn du ein Gespräch suchst, bin ich da – achtsam, respektvoll und offen für deinen individuellen Weg.

Akute Hilfe & Krisenhotlines
Wenn du dich gerade in einer schwierigen Situation befindest, belastende Gedanken hast oder dich emotional überfordert fühlst, ist es wichtig, sofort Unterstützung zu bekommen. Du musst damit nicht allein bleiben. 

24/7 Soforthilfe (Österreich)
Seelsorge Österreich – rund um die Uhr erreichbar:
📞 Telefon : 142 – kostenfrei aus ganz Österreich 
www.telefonseelsorge.at
Rat auf Draht – für junge Menschen (bis 25 Jahre):
📞  Telefon: 147 – kostenfrei und vertraulich
Sucht, psychische Belastung & Krisenhilfe:
📞Telefon: 0800 20 20 20 – Zentrum für Beratung bei Abhängigkeit und psychischer Belastung

Wenn du außerhalb Österreichs bist, findest du lokale Krisen- und Suizidpräventionsnummern über:
🌍 www.iasp.info/resources/Crisis_Centres/

Sachliche Informationen zur gesetzlichen und ethischen Einordnung findest du unter:
Sterbeverfügungsgesetz – www.gesundheit.gv.at 
Mobiles Hospiz Österreich – www.hospiz-oebr.at/assistiertersuizid

Ein letzter wichtiger Hinweis!
Diese Seite ersetzt keine medizinische oder psychiatrische Notfallhilfe.
Wenn du dich akut in Gefahr fühlst oder suizidale Gedanken hast, wende dich bitte sofort an eine der genannten Stellen oder den Notruf (112 oder 144).



 
 
 
 
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